Eigentum bei Eheende – Mögliche Lösungen
Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?
Muss das Haus sofort verkauft werden?
Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Zugewinngemeinschaft: Immobilien und Eigentum
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.
Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.
Übertragung des Hauses auf die Kinder
Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.
Öffentliche Teilungsversteigerung
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Vermietung
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.
Verkauf der Immobilie
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf mehr lesen... andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.
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